Schiffsfonds Rendite



Schiffsbeteiligung

Schiffsfond Emissionsprospekt

Der Initiator oder das Emissionshaus erstellt einen Emissionsprospekt, der die wirtschaftliche Grundlage des geplanten Schiffsfonds beschreibt. Dieser Prospekt muss von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mit Blick auf formale Kriterien überprüft und genehmigt werden.

Weiterhin muss ein Prospektprüfungsgutachten erstellt werden, dazu beauftragt die Gesellschaft einen Wirtschaftsprüfer, der die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die abgeschlossenen Verträge überprüft. Laut Gesetz muss der Prospekt alle Angaben rechtlicher und wirtschaftlicher Art enthalten, die dem interessierten Anleger eine zutreffende Beurteilung seiner Investitionschancen ermöglichen.

Und nun kommt das große Aber: Der Staat lässt den Schiffsfonds einen weiten Spielraum bei der Gestaltung von Verträgen. Hier lauert das Risiko.

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Schiffsbeteiligung Risiken

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