Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen



Schiffsbeteiligung

Tonnagesteuer

Unter Tonnage als solcher versteht man den vermessenen Rauminhalt eines Schiffes. Die Tonnagesteuer nutzt diesen Wert zur pauschalen Ermittlung des Gewinns, orientiert sich also an der Größe des Schiffes und nicht an dem tatsächlich mit diesem Schiff erwirtschafteten Gewinn.

Schiffsfonds können diese Art der Gewinnermittlung wählen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Wahl der Besteuerung mit der Tonnagesteuer durch die Fondsgesellschaft ist auf zehn Jahre bindend, dann kann das Steuermodell geändert werden.

Verglichen mit den Erträgen ist die Tonnagesteuer verschwindend gering, so dass der Anleger kaum Steuern auf seine Erträge zahlen muss. Als Beispielrechnung wird angegeben: Von 10.000 Euro Ausschüttung muss der Anleger nur etwa 200 Euro versteuern.

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