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Schiffsbeteiligung Rechtliche Grundlagen bei SchiffsbeteiligungenSchiffsbeteiligungen treten in der Regel als Kommanditgesellschaft auf, wobei die Rechtsform einer GmbH & Co. KG am häufigsten genutzt wird. KomplementärBei letzterer tritt als Geschäftsführer und persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft eine GmbH auf. Diese, sie wird als Komplementär-GmbH bezeichnet, ist zur Vertretung der Kommanditgesellschaft, also des Fonds, berechtigt. KommanditistDer Anleger einer Fondsgesellschaft ist Kommanditist. Einen Einfluss auf die Geschäftsführung kann er nicht beanspruchen. Der Kommanditist ist nur bis zur Höhe seines eingetragenen Kommanditkapitals, der Einlage, in der Regel also der Anlagesumme, haftbar. Als begrenzt haftender Mitunternehmer besitzt er gewisse Kontrollrechte, hat überdies Anspruch auf eine Ergebnisbeteiligung und einen Anteil an der Liquidationsmasse des Fonds. |
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- Stichwörter: Schiff Beteiligung, Geschlossene Schiffsfonds und Schiffsbeteiligung Verkaufen Rechtliche Grundlagen bei Schiffsbeteiligungen |