Geschlossene Schiffsfonds



Schiffsbeteiligung

Rechtliche Grundlagen bei Schiffsbeteiligungen

Schiffsbeteiligungen treten in der Regel als Kommanditgesellschaft auf, wobei die Rechtsform einer GmbH & Co. KG am häufigsten genutzt wird.

Komplementär

Bei letzterer tritt als Geschäftsführer und persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft eine GmbH auf. Diese, sie wird als Komplementär-GmbH bezeichnet, ist zur Vertretung der Kommanditgesellschaft, also des Fonds, berechtigt.

Kommanditist

Der Anleger einer Fondsgesellschaft ist Kommanditist. Einen Einfluss auf die Geschäftsführung kann er nicht beanspruchen. Der Kommanditist ist nur bis zur Höhe seines eingetragenen Kommanditkapitals, der Einlage, in der Regel also der Anlagesumme, haftbar. Als begrenzt haftender Mitunternehmer besitzt er gewisse Kontrollrechte, hat überdies Anspruch auf eine Ergebnisbeteiligung und einen Anteil an der Liquidationsmasse des Fonds.

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Schiff Beteiligung

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